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Wir werden in nächster Zeit einiges umstellen:

1. Grabtafeln
Nachdem diese Holz-Tafeln, wir zahlen 25,- € pro Stück, sehr teuer geworden sind und dazu unten sehr schnell abbrechen, bzw. verfaulen verwenden wir nur noch Natursteine.
Deswegen haben wir bereits 3 Paletten Granitsteine aus Flossenbürg und Schieferplatten beschafft.
   

2. Bilder
Der bisherige Lieferant ist ausgefallen. Es mußte erst ein neuer Herstellen gesucht werden. Mit diesen haben wir eine Preisvereinbarung getroffen. Uns wurde auch zugesagt, dass diese Schilder haltbarer sind. Wir zahlen dafür ca. 12,- € pro Stück.
Zum 04.07.24 wurden bereits 80 davon angebracht.

 

3. Grabumrandungen
Die bisherigen Umrandungen mit Kieselsteinen sind sehr pflegeaufwendig. Unkraut wächst dazwischen und beim mähen gibt es keine saubere Kante.
Bei einigen Gräbern haben die Tiergrabbesitzer einen Rand aus Naturstein angebracht. Wir möchten dies zunehmen so umsetzen und suchen dazu noch günstige Natursteine. Sollte Ihnen dazu eine Quelle bekannt sein, dürfen Sie sich gerne bei mit melden.
Nachfolgend einige Bilder dazu:

  

 

 

 

 



Wir haben eine klare Regelung seit 2014.

1.       Grabgestaltung

a)      Umrandung

Als Grabumrandungen dürfen nur  Kieselsteine mit einem max. Durchmesser von 15 cm und

Natursteine mit einer max. Kantenlänge von 15 cm verwendet werden.

Nicht erlaubt sind  Holz- , Kunststoff- und Kunststeinumrandungen.

b)      Grabbedeckung

Erlaubt ist nur natürliche Bepflanzung, kein  Kunststoff /  keine Plastikblumen .

Künstlicher  Grabschmuck hat dezent zu sein.

Extra ausgenommen davon sind Grablichter.

Steine als Grabschmuck  auf den Tiergräbern dürfen nur 25% der Grabfläche bedecken und müssen

einen Mindestdurchmesser von 3cm aufweisen.

c)       Äußere Grabgestaltung

Mit Bezahlung der Pacht wird ein Tiergrab mit einer begrenzten Laufzeit erworben. Dies beinhaltet auch die Grabgröße. Außerhalb dieses Tiergrabes gibt es  kein Gestaltungsrecht, d.h. es ist nicht erlaubt das Grab nach Gutdünken zu vergrößern, Split oder Steinplatten außen anzubringen.

Dazu gehört auch das unerlaubte Ausbringen von Materialien zur Unkrautbekämpfung.

Diesen Text erhält jeder der sein Tier bei uns begraben hat!

  

Wir räumen in nächster Zeit alle Gräber, welche nachweislich ein Jahr nicht mehr gepflegt wurden und die Grabgestaltung nicht unseren Vorgaben entspricht.


Wir bitten um Beachtung!!!