So einen Mist wollen wir nicht!
Leider pflegen manche Tiergrabbesitzer ihre Gräber überhaupt nicht.
Dort wächst dann das Unkraut schon zwei Jahre oder es liegt der
Weihnchtsschmuck von 2020, halb verrottet und eingewachsen dort.
Des anderen nimmt derzeit der Unsinn mit den Steinen wieder überhand.
Wir haben eine klare Regelung seit 2014.
1. Grabgestaltung
a) Umrandung
Als Grabumrandungen dürfen nur Kieselsteine mit einem max. Durchmesser von 15 cm und
Natursteine mit einer max. Kantenlänge von 15 cm verwendet werden.
Nicht erlaubt sind Holz- , Kunststoff- und Kunststeinumrandungen.
b) Grabbedeckung
Erlaubt ist nur natürliche Bepflanzung, kein Kunststoff / keine Plastikblumen .
Künstlicher Grabschmuck hat dezent zu sein.
Extra ausgenommen davon sind Grablichter.
Steine als Grabschmuck auf den Tiergräbern dürfen nur 25% der Grabfläche bedecken und müssen
einen Mindestdurchmesser von 3cm aufweisen.
c) Äußere Grabgestaltung
Mit Bezahlung der Pacht wird ein Tiergrab mit einer begrenzten Laufzeit erworben. Dies beinhaltet auch die Grabgröße. Außerhalb dieses Tiergrabes gibt es kein Gestaltungsrecht, d.h. es ist nicht erlaubt das Grab nach Gutdünken zu vergrößern, Split oder Steinplatten außen anzubringen.
Dazu gehört auch das unerlaubte Ausbringen von Materialien zur Unkrautbekämpfung.
Diesen Text erhält jeder der sein Tier bei uns begraben hat!
Wir räumen in nächster Zeit alle Gräber, welche nachweislich ein Jahr nicht mehr gepflegt wurden und die Grabgestaltung nicht unseren Vorgaben entspricht.
Die Holztafeln kosten:
Klein > 15,- Euro
Mittel > 20,- €uro
Groß > 25,- Euro
Diese werden in der Regenbogenwerkstatt hergestellt.
Die kleinen Schilder ( Bild mit Daten) kosten 10,- €.