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So einen Mist wollen wir nicht!


Leider pflegen manche Tiergrabbesitzer ihre Gräber überhaupt nicht.
Dort wächst dann das Unkraut schon zwei Jahre oder es liegt der
Weihnchtsschmuck von 2020, halb verrottet und eingewachsen dort.

Des anderen nimmt derzeit der Unsinn mit den Steinen wieder überhand.
Wir haben eine klare Regelung seit 2014.

1.       Grabgestaltung

a)      Umrandung

Als Grabumrandungen dürfen nur  Kieselsteine mit einem max. Durchmesser von 15 cm und

Natursteine mit einer max. Kantenlänge von 15 cm verwendet werden.

Nicht erlaubt sind  Holz- , Kunststoff- und Kunststeinumrandungen.

b)      Grabbedeckung

Erlaubt ist nur natürliche Bepflanzung, kein  Kunststoff /  keine Plastikblumen .

Künstlicher  Grabschmuck hat dezent zu sein.

Extra ausgenommen davon sind Grablichter.

Steine als Grabschmuck  auf den Tiergräbern dürfen nur 25% der Grabfläche bedecken und müssen

einen Mindestdurchmesser von 3cm aufweisen.

c)       Äußere Grabgestaltung

Mit Bezahlung der Pacht wird ein Tiergrab mit einer begrenzten Laufzeit erworben. Dies beinhaltet auch die Grabgröße. Außerhalb dieses Tiergrabes gibt es  kein Gestaltungsrecht, d.h. es ist nicht erlaubt das Grab nach Gutdünken zu vergrößern, Split oder Steinplatten außen anzubringen.

Dazu gehört auch das unerlaubte Ausbringen von Materialien zur Unkrautbekämpfung.

Diesen Text erhält jeder der sein Tier bei uns begraben hat!

  

Wir räumen in nächster Zeit alle Gräber, welche nachweislich ein Jahr nicht mehr gepflegt wurden und die Grabgestaltung nicht unseren Vorgaben entspricht.


Wir bitten um Beachtung!!!

Die Holztafeln kosten:
Klein  > 15,- Euro
Mittel > 20,- €uro
Groß > 25,- Euro
Diese werden in der Regenbogenwerkstatt hergestellt.

Die kleinen Schilder ( Bild mit Daten) kosten 10,- €.